Online-Nachricht - Freitag, 19.03.2021

Körperschaftsteuer | Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG (BMF)

Das BMF hat ausführlich zur Anwendung des § 8d KStG i.d.F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (BGBl. I S. 2338) Stellung genommen ( :002).

Im Einzelnen geht das BMF auf die folgenden Punkte näher ein:

  1. Anwendungsbereich

  2. Antragserfordernis

  3. Materielle Voraussetzungen

  4. Rechtsfolgen

  5. Untergang des fortführungsgebundenen Verlustvortrags durch schädliche Ereignisse

  6. Stille-Reserven-Klausel des § 8d KStG (§ 8d Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 KStG)

  7. Anwendung des § 8c KStG auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG

  8. Erstmalige Anwendung des § 8d KStG

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB LAAAH-74282