Online-Nachricht - Dienstag, 16.03.2021

Umsatzsteuer | Behandlung von Dienstleistungen durch Apotheken (BMF)

Das BMF hat zur Steuerbefreiung von Grippeschutzimpfungen und der Sichtvergaben von Substitutionsmitteln durch Apotheken Stellung genommen ().

Hintergrund: Durch Artikel 1 Nr. 2 der Dritten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung vom wurde zum die Überlassung von Substitutionsmitteln durch Apotheken an den Patienten zum unmittelbaren Verbrauch geregelt. Ferner wurde durch Artikel 2 Nr. 5a des Masernschutzgesetzes v. (BGBl. I S. 148) zum durch § 132j SGB V die Möglichkeit regionaler Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken geschaffen.

In diesem Zusammenhang wird in Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 Satz 1 UStAE folgende Nummer 14 angefügt:

"Apothekerinnen und Apotheker, die im Rahmen des Modellvorhabens nach § 132j SGB V Grippeschutzimpfungen durchführen, oder die nach § 5 Abs. 10 Satz 2 Nr. 2 Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Substitutionsmittel dem Patienten zum unmittelbaren Verbrauch überlassen."

Hinweis:

Die Grundsätze dieses Schreibens sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für Umsätze, die vor dem ausgeführt werden, wird es nicht beanstandet, wenn der Unternehmer seine Leistungen abweichend von Abschnitt 4.14.4 Abs. 11 Nr. 14 UStAE umsatzsteuerpflichtig behandelt.

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: (il)

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-73987