Online-Nachricht - Donnerstag, 04.03.2021

Gesetzgebung | Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (BMAS)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Regierungsentwurf für das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten veröffentlicht.

Hintergrund: Das Sorgfaltspflichtengesetz soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen, indem es Anforderungen an ein verantwortliches Management von Lieferketten für bestimmte Unternehmen festlegt. Unternehmen erhalten einen klaren, verhältnismäßigen und zumutbaren gesetzlichen Rahmen zur Erfüllung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten. Die Anforderungen sind international anschlussfähig und orientieren sich am Sorgfaltsstandard ("due diligence standard") der VN-Leitprinzipien, auf dem der Nationale Aktionsplan basiert.

Der verabschiedete Regierungsentwurf enthält u.a.:

  • Das Gesetz begründet eine Bemühenspflicht, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung.

  • Das Sorgfaltspflichtengesetz soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.

  • Der Entwurf enthält behördliche Durchsetzungsmechanismen. Die für die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständige Behörde wird benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet.

Quelle: BMAS online (JT)

Fundstelle(n):
NWB KAAAH-72992