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NWB 9/2021 S. 613

Betriebsprüfung | Hemmung der Verjährung von Beitragsansprüchen

Mit Art. 2 Nr. 10a des Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) ist § 128 SGB IV neu eingefügt worden. Danach werden in den Fällen, in denen eine Prüfung nach § 28p SGB IV bei einem Arbeitgeber in der Zeit v.  durchzuführen ist, die Prüfung aber wegen der COVID-19-Pandemie [i]Hartmann, NWB 15/2018 S. 1023nicht durchgeführt werden konnte, die Verjährung von Beitragsansprüchen, die in der Zeit v.  fällig geworden sind, bis zum Ablauf des , und die Verjährung von Beitragsansprüchen, die in der Zeit v.  fällig geworden sind, bis zum Ablauf des gehemmt. Die Änderung ist rückwirken...

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