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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 17 U 272/19

Gesetze: BGB § 675; BGB § 328; BGB § 270 Abs 1; BGB § 823 Abs 2; DepotG § 1 Abs 3; DepotG § 5; DepotG § 9; BörsenZulV § 48

Leitsatz

Leitsatz:

Bei der Emission einer Inhaberschuldverschreibung trifft die Clearstream Banking AG als Zentralverwahrer für girosammelverwahrfähige Wertpapiere gegenüber dem späteren Erwerber keine Verpflichtung zur Prüfung der wirksamen Ausstellung der verwahrten Globalurkunde, die die Einzelrechte der Anleger verbrieft, wenn sie die von der Emittentin eingeschaltete Depotbank auf entsprechende Zweifel hinweist.

Fundstelle(n):
KAAAH-72713

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 15.06.2020 - 17 U 272/19

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