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OLG Frankfurt/Main Beschluss v. - 21 W 165/19

Gesetze: BGB § 133; BGB § 2271

Leitsatz

Leitsatz:

Setzen Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament ihre beiden Kinder wechselsetig bindend zu gleichen Teilen als Erben ein und soll einschränkend der überlebende Ehegatte jedoch berechtigt sein, seine Verfügung in Bezug auf die Verteilung des Vermögens unter den gemeinschaftlichen Kindern und deren Abkömmlingen abzuändern, umfasst die eingeräumte Abänderungsbefugnis in der Regel auch die Berufung eines Kindes zum Alleinerben.

Fundstelle(n):
AAAAH-72712

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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OLG Frankfurt/Main, Beschluss v. 18.05.2020 - 21 W 165/19

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