Online-Nachricht - Dienstag, 02.03.2021

Europa | Kommission prüft von Deutschland geplante Entschädigung für Stilllegung von Braunkohlekraftwerken

Die EU-Kommission hat am eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Deutschland geplanten Entschädigungszahlungen von insgesamt 4,35 Mrd. Euro für die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken von RWE und LEAG mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Die bisher zur Verfügung stehenden Informationen erlauben es der Kommission nicht, dies zu beurteilen.

Hintergrund: Nach dem deutschen Kohleausstiegsgesetz soll die Verstromung von Kohle in Deutschland bis Ende des Jahres 2038 auf null reduziert werden. Deutschland hat beschlossen, mit den Hauptbetreibern von Braunkohlekraftwerken, RWE und LEAG, Vereinbarungen zu schließen, um die vorzeitige Stilllegung von Braunkohlekraftwerken zu fördern.

Deutschland hat bei der Kommission Pläne angemeldet, nach denen diesen Betreibern eine Entschädigung in Höhe von 4,35 Mrd. Euro gewährt werden soll, und zwar

  1. für entgangene Gewinne, da die Betreiber den Strom nicht mehr am Markt verkaufen können, und

  2. für zusätzliche Tagebaufolgekosten, die durch die frühere Stilllegung entstehen. Von den insgesamt 4,35 Mrd. Euro sind 2,6 Mrd. Euro für die RWE-Anlagen im Rheinland und 1,75 Mrd. Euro für die LEAG-Anlagen in der Lausitz vorgesehen.

Untersuchung der Kommission

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission vorläufig der Auffassung, dass die deutsche Maßnahme zugunsten der genannten Betreiber von Braunkohlekraftwerken eine staatliche Beihilfe darstellen dürfte. Auch hat sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Maßnahme mit den EU Beihilfevorschriften.

In erster Linie geht es um die Angemessenheit der Entschädigungszahlungen, besonders

  • in Bezug auf den Ausgleich für entgangene Gewinne: Betreiber von Braunkohlekraftwerken erhalten eine Entschädigung für Gewinne, die sie aufgrund der vorzeitigen Stilllegung der Anlagen nicht mehr erzielen können. Die Kommission hat Zweifel, ob die Entschädigung der Betreiber für entgangene Gewinne, die sehr weit in die Zukunft reichen, als erforderliches Mindestmaß betrachtet werden kann. Sie äußert auch Bedenken hinsichtlich einiger Inputparameter des von Deutschland verwendeten Modells zur Berechnung der entgangenen Gewinne, so u.a. der angesetzten Brennstoff- und CO2-Preise. Ferner wurden der Kommission keine Informationen auf Ebene der einzelnen Anlagen vorgelegt.

  • in Bezug auf den Ausgleich für zusätzliche Tagebaufolgekosten: Die Kommission räumt zwar ein, dass Zusatzkosten, die durch die vorzeitige Stilllegung der Braunkohleanlagen entstehen, ebenfalls eine Entschädigung für RWE und LEAG rechtfertigen könnten, hat jedoch Zweifel in Bezug auf die übermittelten Informationen und besonders das für LEAG zugrunde gelegte kontrafaktische Szenario.

Im Rahmen der nun eingeleiteten eingehenden Prüfung wird die Kommission prüfen, ob diese wettbewerbsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt sind. Deutschland und Dritte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Quelle: EU-Kommission - Vertretung in Deutschland, Meldung v. 2.3.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB PAAAH-72707