Online-Nachricht - Dienstag, 02.03.2021

Einkommensteuer | Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen (BMF)

Das BMF hat zum Nachweis der Behinderung nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStDV Stellung genommen und einen alternativen Nachweis zugelassen ().

Hintergrund: Nach § 65 Absatz 1 Nummer 2 EStDV hat der Steuerpflichtige den Nachweis einer Behinderung, deren Grad auf weniger als 50, aber mindestens 20 festgestellt ist, durch Vorlage einer Bescheinigung oder eines Bescheides der nach § 152 Absatz 1 SGB IX zuständigen Behörde zu erbringen.

Hierzu führt das BMF weiter aus:

Sofern dem Steuerpflichtigen wegen seiner Behinderung nach den gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen, bestehen keine Bedenken, wenn der Nachweis einer Behinderung alternativ durch den Rentenbescheid oder den die anderen laufenden Bezüge nachweisenden Bescheid erbracht wird (Beibehaltung der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2020 geltenden Regelung).

Hinweis:

Das Schreiben gilt für Lohnsteuer-Anmeldezeiträume, die nach dem enden und ab dem Veranlagungszeitraum 2021. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-72675