Online-Nachricht - Montag, 01.03.2021

RückAbzinsV | Abzinsungszinssätze für Februar 2021

Die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB für Februar 2021 können nun auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank abgerufen werden.

Nach BilMoG sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.

Zu den Abzinsungszinssätzen

Quelle: Deutsche Bundesbank

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-72604