Online-Nachricht - Freitag, 26.02.2021

Gesetzgebung | Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten neu regeln (hib)

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (BT-Drucks. 19/26929) vorgelegt. Das Gesetz dient der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie 2019/2034.

Hintergrund: Wertpapierinstitute sind Finanzunternehmen, die eine auf Finanzinstrumente bezogene Finanzdienstleistung anbieten, aber anders als ein Kreditinstitut keine Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums annehmen.

Der Gesetzentwurf sieht Folgendes vor:

Die Aufsicht über Wertpapierinstitute soll vollständig aus dem Kreditwesengesetz (KWG) herausgelöst werden. Hierdurch soll insbesondere für ca. 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden. Dieses spezifische Aufsichtssystem ist nötig, um eine risikoadäquate Aufsicht herbei zu führen.

Quelle: hib, heute im bundestag Nr. 250/2021 (RD)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-72485