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§ 31 EStG Familienleistungsausgleich; Vergleichbare Leistungen i.S.d. § 65 EStG
(BStBl 1998 I S. 888) sowie (BStBl 1998 I S. 1126 und vom (BStBl 1999 I S. 452)
Die nachfolgend abgedruckte Übersicht listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, deren Gewährung die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschliessen bzw. bei deren Gewährung nur ein Kindergeld-Unterschiedbetrag gezahlt wird.
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Land | Familienbeihilfe (Kindergeld) | Kinderzuschuß zur Rente (soweit bekannt) | ||||
Allg. Voraussetzungen | Kinder | Altersgrenze | Art und Höhe | Besonderheiten/Anmerkungen | ||
Belgien | Arbeitnehmer und Selbständige (Erwerbstätigkeit muß Mindestdauer umfassen und Familie in Belgien wohnen); auch bei Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung oder Arbeitsunfall; ferner bei Bezug von Arbeitslosenunterstützung oder Rente; Halb- oder Vollwaise (siehe Anlage Belgien) | Eheliche und anerkannte nichteheliche Kinder; Kinder des Ehegatten, Geschwister; sowie sonstige Kinder, für deren Unterhalt der Berechtigte im wesentlichen sorgt; Kind muß in Belgien wohnen | 31. August des Jahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet darüber hinaus besondere Altersgrenzen (siehe Anlage Belgien) | Grundbeträge außerdem Alterszulage und (bei behinderten Kindern) Zusatzbeihilfe siehe Anlage Belgien | Kinderzuschuß zu Invaliden- und Altersrente; zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich | |
Dänemark | Wohnsitz und volle Steuerpfl... |