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Arbeitshilfe Februar 2021

Versteuerung von Gewinnen in 2015 und 2016 aus der Rückzahlung von im Jahr 2008 erworbenen Inhaberschuldverschreibungen ist verfassungsgemäß?

Verstößt die Versteuerung von Gewinnen aus der Rückzahlung von im Jahr 2008 erworbenen Inhaberschuldverschreibungen, bei denen eine Abgrenzung zwischen Ertrags- und Vermögensebene möglich ist, nach Kündigung durch den Emittenten (hier: in den Streitjahren 2015 und 2016) gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG, insbesondere die Anwendungsregelung nach § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG, gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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