Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen

UStAE Aktuell

2024

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Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen - UStAE Aktuell Online

3a.1. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Nichtunternehmer

Prof. Dr. jur. Otto-Gerd Lippross, Hans-Georg Janzen (Januar 2024)

Anmerkung

A. Allgemeines, Prüfungsschema

Die Ortsbestimmung bei sonstigen Leistungen bestimmt aufgrund des Rechtsstands nach dem folgenden Prüfungsschema:

I. Sonderregeln für bestimmte Dienstleistungen ohne Rücksicht auf den Status des Leistungsempfängers
  1. Grundstücksbezogene Dienstleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG)?

    ja :⇒ Belegenheitsort

  2. Kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG)?

    ja: :⇒ Übergabeort

    Ausnahme:

    Kurzfristige Vermietung eines Schienenfahrzeugs, Kraftomnibus oder eines ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen bestimmten Straßenfahrzeugs durch inländischen Unternehmer an Drittlandsunternehmer für dessen Unternehmen und Nutzung im Drittland (§ 3a Abs. 7 UStG): Leistungsort: Drittland

  3. Restaurationsdienstleistung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b UStG)?

    ja: ⇒ Bewirtungsort

    Ausnahme: Bewirtung an Bord eines Schiffes, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb der EU: Abgangsort (§ 3e UStG)

  4. Personenbeförderung (§ 3b Abs. 1 UStG)?

    ja: ⇒ Beförderungsstrecke

II. Leistungsempfänger ist Unternehmer, der die sonstige Leistung für sein Unternehmen oder den unternehmensnahen Bereich bezieht, oder nichtunternehmerische juristische Person mit USt-IdNr. (b2b-Umsa...

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