USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 1

RA Ruth Sterzinger | Redaktion Umsatzsteuer direkt digital | ust-direkt-redaktion@nwb.de

Die verschiedenen Möglichkeiten der Berichtigung von Rechnungen werden uns wohl noch eine ganze Weile beschäftigen. In der aktuellen Ausgabe stellt ein Urteil des FG Münster vor, das unter anderem entschied, dass bei einem Dauerschuldverhältnis wie einem Mietvertrag erforderlich ist, dass die Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist und ergänzende Zahlungsbelege vorgelegt werden, aus denen sich die Abrechnung für einen bestimmten Zeitraum ergibt.

Die Verwertung von Urheberrechten im Rahmen einer Dienstleistungskommission war Thema der EuGH-Entscheidung UCMR-ADA: Es geht darin um eine rumänische Verwertungsgesellschaft, die im eigenen Namen und für fremde Rechnung Vergütungen für die öffentliche Wiedergabe von Musikwerken berechnet und einzieht. Welche Auswirkungen die Entscheidung auf das deutsche Recht hat, erklärt .

Dr. Hans-Martin Grambeck stellt uns ab S. 17 das vor. Die deutsche Reisebranche ist ohnehin sehr gebeutelt von den Restriktionen durch die Corona-Krise. Nun sind Drittlandsunternehmen von der Margensteuer für Reiseleistungen ausgenommen. Wird das zur Folge haben, dass inländische Reiseunternehmen ins Drittland abwandern?

Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Ruth Sterzinger

Fundstelle(n):
USt direkt digital 4 / 2021 Seite 1
NWB QAAAH-71029