Online-Nachricht - Mittwoch, 10.02.2021

Gesetzgebung | Anlegerschutz soll gestärkt werden (BMF)

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes beschlossen.

Der Gesetzentwurf beinhaltet u.a. folgende Regelungen:

  • Anlagen, bei denen die konkreten Anlageobjekte zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht feststehen (sog. Blindpool-Anlagen), werden verboten. Damit soll sichergestellt werden, dass für Anleger eine hinreichende Bewertungsmöglichkeit zum Zeitpunkt der Anlage besteht.

  • Der Vertrieb von Vermögensanlagen darf nur durch beaufsichtigte Anlageberater und Finanzanlagevermittler erfolgen. Damit wird sichergestellt werden, dass die Angemessenheit und im Rahmen der Beratung die Geeignetheit der Vermögensanlage für die Anleger berücksichtigt und geprüft wird.

  • Die Möglichkeiten zur Prüfung der Rechnungslegung von Vermögensanlageemittenten werden verbessert und eine Mittelverwendungskontrolle durch unabhängige Dritte eingeführt, um Missbräuche zu verhindern.

  • Bestehen Anlegerschutzbedenken seitens der BaFin, wird die Prüfung von Anlageprospekten ausgesetzt werden, um eine mögliche Produktinterventionsmaßnahme zu prüfen. Damit stärken wir das Produktinterventionsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

  • Um die Transparenz für Anleger weiter zu erhöhen, werden Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte, Wertpapierinformationsblätter (WIB) und Vermögensanlagen-Informationsblätter (VIB) künftig auf der Internetseite der BaFin veröffentlicht.

Hinweis:

Die Gesetzesmaterialien sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-70887