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Arbeitshilfe Februar 2021

Homeoffice-Pauschale: Bestätigung für den Arbeitnehmer – Muster

Arbeitshilfen-Redaktion
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Durch das JStG 2020 wurde eine maßgebliche Erleichterung für Arbeitnehmer eingeführt: Wer keinen separaten Raum als Arbeitszimmer im Veranlagung 2020 und 2021 nutzt, kann unter Umständen die sog. Homeoffice-Pauschale gelten machen.

Die Voraussetzungen für die Geltendmachung dieser Pauschale sehen vor, dass beim Arbeitnehmer kein häusliches Arbeitszimmer vorliegt und auf einen Abzug der entstandenen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten verzichtet wurde

Die Homeoffice-Pauschale kann in diesem Fall i.H.v. 5 € täglich, allerdings für höchstens 120 Tage im Rahmen der Steuererklärung angesetzt werden. Es kann somit höchstens 600 € jährlich (120 Tage à 5 €) als Werbungskosten gelten gemacht werden.

Dieses Dokument kann Arbeitnehmern als Nachweis für das Finanzamt ausgestellt werden.

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