Online-Nachricht - Mittwoch, 03.02.2021

Gesetzgebung | Reform des Urheberrechts (Bundesregierung)

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines „Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ beschlossen. Mit dem Gesetz sollen zwei europäische Richtlinien umgesetzt werden.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

  • Ein zentraler Aspekt der Urheberrechtsreform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen (engl. für "Hochladen"). Nutzerinnen und Nutzer übertragen dabei Daten von ihrem eigenen Gerät ins Internet - künftig sollen Plattformen Lizenzen für diese urheberrechtlich geschützten Daten erwerben. Ein Direktvergütungsanspruch sorgt dann dafür, dass auch die Kreativen, also Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler oder Autorinnen und Autoren, fair beteiligt werden.

  • Besteht keine entsprechende Lizenz, muss die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers grundsätzlich von Anfang an blockieren. Damit das nicht übermäßig geschieht, sind kurze Ausschnitte auch weiterhin möglich. Auch Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiche können weiterhin verwendet werden.

  • Mit der Reform wird zudem ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Und: Urheber, die von Verwertungsgesellschaften einen finanziellen Ausgleich erhalten, sollen künftig ihren Verleger beteiligen.

  • Der Gesetzentwurf enthält auch Anpassungen für Verträge zwischen Kreativen und Verwertern im Urhebervertragsrecht, also etwa zwischen Schauspielerinnen und Schauspielern auf der einen Seite und Filmproduzentinnen und Filmproduzenten auf der anderen Seite. Damit soll zum Beispiel eine angemessene Vergütung ermöglicht werden.

  • Schließlich müssen Sendeunternehmen für bestimmte unionsweit verbreitete Internet-Angebote die Rechte nur noch für den Mitgliedstaat erwerben, in dem der Sender seinen Sitz hat.

Hinweis:

Der Gesetzentwurf sowie diverse Stellungnahmen hierzu sind auf der Homepage des BMJV veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 3.2.2021 (il)

Fundstelle(n):
NWB UAAAH-70274