Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 327 Verwertung von Sicherheiten

Melanie Büker (März 2024)
Hinweise:

Allgemeine Vollstreckungsvorschrift über die Vollstreckung nach der Abgabenordnung – Vollstreckungsanweisung (VollstrA) – v. , zuletzt geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift v. , BStBl 2017 I S. 1374.

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1§ 327 AO regelt eine besondere Art des Vollstreckungsverfahrens und ermöglicht der Finanzbehörde, erlangte Sicherheiten zu verwerten. Die Sicherheiten kann die Finanzbehörde freiwillig, im Wege der Arrestvollziehung bzw. Verwaltungsvollstreckung oder kraft Gesetzes erworben haben. Freiwillig bestellte Sicherheiten können im Zusammenhang mit Stundung, Aussetzung der Vollziehung oder Vollstreckungsaufschub vorliegen.

II. Geltungsbereich

2§ 327 AO gilt für Geldforderungen, die im Vollstreckungsverfahren durchgesetzt werden.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3Die §§ 241 ff. AO regeln die freiwillige Gestellung von Sicherheiten – z. B. im Rahmen einer Aussetzung der Vollziehung.

4§ 296 AO regelt die öffentliche Versteigerung gepfändeter (oder als Sicherheit dienender) Sachen a...

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