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Bewertung; | Berücksichtigung von Zuschüssen bei der sog. Teilwertvermutung (§§ 109, 10 BewG 1965)
Mit dem Urt. v. - II R 27/87 hält der II.Senat des BFH daran fest, daß Ausgangspunkt für die sog. Teilwertvermutungen die nicht um Zuschüsse gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter sind. Dies gilt auch im Hinblick auf die Molkereizuschüsse nach den Richtlinien des BML v. sowie für die Zuschüsse zum Bau und Ausbau von Schlachtanlagen nach den Richtlinien des BML v. sowie die entsprechenden Zuschüsse aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft.