Betriebsvermögen; Doppelbesteuerung; GmbH; Pensionsrückstellung; Übernahmeverlust; Verschmelzung
Rechtsfrage
1. Ist ein aus der Verschmelzung resultierender Übernahmeverlustbetrag nach § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 UmwStG auch für Anteile anzuwenden, die in einem Betriebsvermögen gehalten werden?
2. Kommt es durch die Erfassung der offenen Rücklagen (Pensionsrückstellung) als Bezüge i.S. des § 7 UmwStG und der Berücksichtigung des Übernahmeergebnisses i.S. des § 4 UmwStG zu einer Doppelbesteuerung? Ist der Anwendungsbereich des § 4 Abs. 6 Satz 6 Alternative 2 sowie des § 7 UmwStG teleologisch zu reduzieren?
Gesetze: UmwStG § 4 Abs 6 S 6, UmwStG § 4 Abs 5 S 2, UmwStG § 4 Abs 4 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, UmwStG § 5 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, EStG § 6a
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 18.12.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
OAAAH-67127