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Rundschreiben v.
Besprechungsergebnis über die Besprechung des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 22.09.2020
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Nr. | Tagesordnungspunkt | Seitenzahl | |
1. | Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 SGB IV in der Fassung ab dem ; hier: Angaben zur Lohnsteuer bei Meldungen für geringfügig Beschäftigte | 3 | |
2. | Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 SGB IV zum ; hier: Angabe des Geburtslandes bei Meldungen ohne Versicherungsnummer (VSNR), Aufgabe der europäischen Versicherungsnummer und Aufnahme der Vorgangs-ID in die Beitragserhebungsmeldung | 5 | |
3. | Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Systemprüfung nach § 22 DEÜV in der Fassung ab dem ; hier: Beschreibung des gesetzlichen Beratungsanspruchs nach § 95b SGB IV | 7 | |
4. | Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Kommunikationsdaten nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV in der Fassung ab dem ; hier: Aufnahme der Vorgangs-ID | 9 | |
5. | Änderung der Anlagen 9.4 und 13 des gemeinsamen Rundschreibens „Meldeverfahren zur Sozialversicherung”; hier: Aufnahme der Datensatz-ID, Datensatz-ID-Ursprungsmeldung und Vorgangs-ID | 11 | |
6. | Sitzungstermine für die Besprechungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens im Jahr 2021 | 13 |