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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 9 K 237/19

Gesetze: AO 1977 § 129

Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit bei versehentlich unterbliebener Aufhebung der Werbungskostenkürzung beim Übergang von der teilweise unentgeltlichen zur vollentgeltlichen Vermietung eines Mehrfamilienhauses

Leitsatz

Hat es ein Steuerpflichtiger versehentlich unterlassen, veränderte Nutzungsverhältnisse bei der Vermietung eines Mehrfamilienhauses (Im Streitfall: eine zuvor unentgeltlich überlassene Wohnung wurde im Streitjahr vollentgeltlich vermietet) bei der Höhe der abzugsfähigen AfA-Beträge zu berücksichtigen (im Streitfall: Beibehaltung der vorherigen anteiligen Kürzung) und war dieses Versehen aus den Steuerakten des Finanzamtes klar erkennbar. ist der betreffende - bestandskräftige - Einkommensteuerbescheid gemäß § 129 AO zu berichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2021 S. 12 Nr. 18
DStRE 2021 S. 757 Nr. 12
AAAAH-65140

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 04.08.2020 - 9 K 237/19

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