Arbeitshilfe Juni 2021

Bezüge im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG liegen nicht vor, wenn Honorare für die Betreuung eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege von einem freien Träger der Jugendhilfe gezahlt werden?

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Liegen Bezüge aus öffentlichen Mitteln im Sinne von § 3 Nr. 11 EStG auch dann vor, wenn Honorare für die Betreuung eines minderjährigen Kindes in Vollzeitpflege nicht unmittelbar von dem zuständigen Jugendamt an den Betreuer geleistet werden, sondern ein freier Träger der Jugendhilfe zwischengeschaltet ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB IAAAH-64978