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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 21-23 | Angehörigen-Entlastungsgesetz: Neue Einkommensgrenze von 100 €

Mit dem „Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe” (Angehörigen-Entlastungsgesetz) ist erfreulicherweise die Haftung für Elternunterhalt erheblich eingeschränkt worden. Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern wird nunmehr erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 € zurückgegriffen. Die Höhe des Vermögens der unterhaltsverpflichteten Kinder spielt dabei keine Rolle.

Ich weiß nicht, wie Sie das sehen. Nach meiner Wahrnehmung hat die bereits seit Anfang 2020 neu eingeführte Einkommensgrenze für den Elternunterhalt bislang nicht die Aufmerksamkeit bekommen, die die durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingeführte Neuerung eigentlich verdient hätte. Das ist wohl der Corona-Krise geschuldet. Dabei handelt es sich wirklich um eine wesentliche Verbesserung für die erwachsenen Kinder von pflegebedürftigen Eltern. Im Ergebnis wird der Familienverband entlastet und die Solidargemeinschaft stärker in die Verantwortung genommen.

Der Hintergrund ist Ihnen vertraut: Wenn Mutter oder Vater nicht über genügend Geld für ihre Pflege verfügen, treten die Sozialhilfetr...

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