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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 12 | Lohnsteuer: Werbungskostenersatz durch Arbeitgeber kann nachteilig bei der Sozialversicherung sein

Erhält ein Arbeitnehmer Sachzuwendungen seines Arbeitgebers und erspart sich dadurch eigene Aufwendungen, die bei eigener Zahlung zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten, handelt es sich zwar um steuerpflichtigen Arbeitslohn. In gleicher Höhe liegen laut Bundesfinanzhof jedoch abziehbare Werbungskosten vor. Steuerlich ist das ggf. ein Nullsummenspiel, anders jedoch bei der Sozialversicherung, wo bei der Beitragsberechnung keine Werbungskosten berücksichtigt werden.

Von grundsätzlichem Interesse ist auch eine weitere aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Lohnsteuer. Es geht um die Fälle, bei denen ein Arbeitnehmer Sachzuwendungen seines Arbeitgebers erhält und sich dadurch eigene Aufwendungen erspart, die bei der Zahlung durch ihn selbst zu abziehbaren Werbungskosten geführt hätten.

Der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach in diesen Fällen die Sachzuwendungen des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer zwar zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen. In gleicher Höhe liegen jedoch abziehbare Werbungskosten vor.

Im Streitfall hatte die Bundeswehr einem ledigen Zeitsoldaten mit einer eigenen Wohnung eine Geme...

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