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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 K 10073/18

Gesetze: EStG § 93 Abs. 1, EStG § 10a Abs. 4

Schädliche Verwendung bei fehlerhafter Auszahlung des Altersvorsorgevermögens durch den Anbieter

Leitsatz

1. Eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens liegt auch vor, wenn diese durch einen Fehler des Anbieters zustande gekommen ist. Der Steuerpflichtige muss sich den Fehler des Anbieters zurechnen lassen.

2. Die schädliche Verwendung kann nicht durch Rückzahlung bzw. Wiedereinzahlung des ausgezahlten Altersvorsorgevermögens auf den bestehenden Altersvorsorgevertrag rückgängig gemacht werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EStB 2020 S. 189 Nr. 5
ErbStB 2021 S. 11 Nr. 1
JAAAH-63676

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 09.05.2019 - 10 K 10073/18

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