Jörg Holthaus

Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht

3. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69733-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63723-0

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Ausländische Künstler und Sportler im Steuerrecht (3. Auflage)

J. Ausfallgelder wegen Absagen (z. B. zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie)

Insbesondre zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie ab März 2020 kam es zu zahlreichen Absagen von Darbietungen auch mit ausländischen Künstler und Sportlern. Wurden dann Ausfallgelder gezahlt stellt sich die Frage, wie diese in Bezug auf den Steuerabzug nach § 50a EStG, die Umsatzsteuer und die Künstlersozialabgabe zu behandeln sind.

1. Steuerabzug nach § 50a EStG bei Ausfallgeldern

Insoweit es sich um Ausfallgelder für darbietende Künstler, Sportler oder für konkrete Darbietungen an Verleihfirmen handelt, ist kein Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG vorzunehmen, da keine Darbietung im Inland erfolgte.

Beispiel 1

Das spanische Kammerorchester B aus Barcelona sollte ursprünglich bei einem Jubiläumskonzert der Philharmonie Essen am in Essen spielen.

Wegen des Lockdown zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemi wurde das Konzert abgesagt. Anstatt der ursprünglich geplanten Gage von 10.000 € zuzüglich der Reisekostenerstattung aller Ensemble-Mitglieder zahlte die Philharmonie Essen dem Kammerorchester ein Ausfallgeld von 5.000 €.

  • Bei dem Ausfallgeld handelt es sich um keine Vergütung für eine Darbietung im Inland. Die Zahlung von 5.000 € unterliegt daher...

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