Online-Nachricht - Mittwoch, 04.11.2020

Gesetzgebung | Mehr Bauland für mehr Wohngebäude (Bundesregierung)

Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf zur Mobilisierung von mehr Bauland beschlossen. Damit sollen Kommunen aufgrund von Anpassungen im Baurecht leichter Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen können. Auch Mieter sollen mehr Schutz erhalten.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

Wie hilft das Gesetz, mehr Bauland zur Verfügung zu stellen?

Das Gesetz stellt klar, dass es zur Sicherung des Allgemeinwohls zählt, den Wohnbedarf in Gemeinden zu decken. Damit Gemeinden leichter auf zusätzliche Flächen für den Wohnungsbau zugreifen können, sollen deshalb die kommunalen Vorkaufsrechte gestärkt werden – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Kommunen sollen so unbebaute, geringfügig bebaute oder brachliegende Grundstücke einfacher für den Wohnungsbau nutzbar machen können.

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten sollen Kommunen zudem leichter Baugebote anordnen können, um etwa Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. Zudem soll eine neue Baugebietskategorie entstehen: das "Dörfliche Wohngebiet". Auch diese Maßnahme soll es den Gemeinden erleichtern, Bauland zu mobilisieren, indem ein einvernehmliches Miteinander von Wohnen und – insbesondere landwirtschaftlicher – Nebenerwerbsnutzung vereinfacht wird.

Wie sorgt das Gesetz für mehr sozialen Wohnungsbau?

Die Einführung von "sektoralen Bebauungsplänen" soll es Gemeinden ermöglichen, Flächen für Wohnbebauung festzulegen. Zusätzlich sollen Gemeinden vorschreiben können, dass geplante Wohnungen die baulichen Voraussetzungen für die soziale Wohnraumförderung erfüllen müssen. Baugenehmigungen sollen auch davon abhängig gemacht werden, ob die Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung – insbesondere die Miet- und Belegungsbindung – eingehalten werden.

Wie sollen Mieter besser vor der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden?

Um Mieter besser vor der Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen, soll ein neuer Genehmigungsvorbehalt im Baugesetzbuch eingeführt werden - bis längstens zum . Damit sollen Gemeinden die Umwandlung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt untersagen können. Bisher ist dies nur in sog. Milieuschutzgebieten möglich.

Hinweis:

Weitere Infos zum Thema sowie den Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. 4.11.2020 (il)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-62904