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FG Köln Urteil v. - 5 K 2163/19

Tatbestand

Streitig ist, ob im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 2017 bei den Einkünften der zusammen veranlagten Kläger aus Vermietung und Verpachtung aus dem Objekt ……… in ……… Aufwendungen für einen sogenannten Homelift im Treppenhaus des Objektes über einen Zeitraum von zehn Jahren abzuschreiben sind und ob eine im selben Haus in einer Wohnung im fünften Stock des Gebäudes eingebaute Küche über einen Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben ist.

Fundstelle(n):
EAAAH-62496

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Köln, Urteil v. 11.05.2020 - 5 K 2163/19

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