Pflegeversicherung; Sonderausgabe; Sozialversicherungsbeitrag; Unionsrecht; Vorsorgeaufwendungen
Rechtsfrage
Streitig ist die Anwendung und Auslegung von § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG n.F.: Die Kläger begehren einen vollständigen Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge, die im Rahmen ihrer nichtselbständigen Tätigkeit in Luxemburg einbehalten und abgeführt wurden. Reicht bereits eine marginale steuerliche Berücksichtigung jener Aufwendungen im Beschäftigungsstaat aus, um ein inländisches Abzugsverbot zu rechtfertigen (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c EStG n.F.)?
Verstößt die Nichtberücksichtigung der anteiligen Vorsorgeaufwendungen in Gestalt der Pflegeversicherungsbeiträge gegen Unionsrecht?
Gesetze: EStG § 10 Abs 1 Nr 3 Buchst b, EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst c, EStG § 10 Abs 2 S 1 Nr 1 Halbs 2, EStG § 52 Abs 18 S 3, AEUV Art 45
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.10.2020):
Zulassung: durch FG
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
OAAAH-61849