Online-Nachricht - Montag, 19.10.2020

Dieselgate | VW haftet auch für von Audi hergestellte Motoren (OLG)

Das OLG Oldenburg sprach einem Pkw-Eigentümer in zweiter Instanz Schadensersatz zu. Eine Besonderheit im entschiedenen Fall: Beim Motor des VW Touareg V6 mit der Schadstoffklasse Euro 6 W des Klägers handelt es sich nicht um den vielfach bekannten und von VW hergestellten Motor EA 189, welcher den Abgasskandal ins Rollen gebracht hat. Vielmehr ist in dem Fahrzeug ein von Audi hergestellter Dieselmotor (EA 897) verbaut. Dessen Motorsteuerung ist ähnlich programmiert, sodass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und das Inverkehrbringen der hiermit versehenden Fahrzeuge eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt (OLG Oldenburg, Urteil v. - 11 U 2/20; Revision zugelassen).

Sachverhalt: In dem konkreten Fall hatte ein Pkw-Eigentümer geklagt, der den VW Touareg mit dem Motor des Typs EA 897 vor Bekanntwerden der mutmaßlichen Dieselmanipulationen im Herbst 2015 erworben hatte. 2019 reichte er dann Schadensersatzklage gegen VW ein und forderte den Kaufpreis zurück. Der Vertrieb der Fahrzeuge stelle, so der Kläger, ähnlich wie beim bekannten Motor EA 189, eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW dar. Sein Fahrzeug sei von einem amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes betroffen. Ausschlaggebend für die Haftung von VW sei, dass die Entscheidung für den Einsatz des mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Motors vom VW-Konzern ausgegangen sei.

In dem Verfahren verteidigte VW sich gegen den Vorwurf der sittenwidrigen Schädigung mit dem Hinweis, nicht Hersteller und Entwickler des Motors zu sein. Hersteller sei die Firma Audi. Im VW Touareg sei gerade nicht der bekannte Motor EA 189 verbaut. Die Motorsoftware sei dementsprechend nicht vergleichbar.

Das OLG führte aus:

  • VW haftet auf Schadensersatz. Es liegt eine unzulässige Abschalteinrichtung vor und das Inverkehrbringen der hiermit versehenden Fahrzeuge stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung dar. Die Programmierung der Motorsteuerung des Motors EA 897 ist zwar nicht identisch mit der im Falle des Motors EA 189, aber doch so ähnlich programmiert, dass sie rechtlich genauso zu behandeln ist.

  • VW haftet selbst, obwohl Audi den Dieselmotor samt Software entwickelt und hergestellt hat, denn VW hat in Bezug auf die Entwicklung und Verwendung des Motors EA 897 und dessen Software die grundlegenden strategischen Entscheidungen mitgetroffen und die entsprechenden Entscheidungen der Tochtergesellschaften Audi abgesegnet.

Hinweis

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum BGH ist zugelassen.

Quelle: OLG Oldenburg Presseinformation Nr. 28/2020 (JT)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-61268