Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 164b Gebühren

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

I. Allgemeines

1Die Vorschrift wurde durch das 6. StBÄndG 1994 eingefügt. Zuvor enthielten die Gebührentatbestände des StBerG (z. B. §§ 16, 39 Abs. 1 u. 2, 44 Abs. 8, 48 Abs. 3, 51 Abs. 1 u. 2) jeweils gesonderte Fälligkeits- u. Erstattungsregelungen. Die heutige Zentralisierung des kostenrechtlichen Grundprinzips in einer Norm dient damit der Gesetzesstraffung.

II. Fälligkeit, Erstattung

2Die Fälligkeitsregelung (Abs. 1) ist selbsterklärend. Vorrangiger Zweck der Erstattungsregelung (Abs. 2) ist es, dem Antragsteller einen materiellen Anreiz zu geben, wenig Erfolg versprechende Anträge zurückzunehmen u. so das Verwaltungsverfahren zu vereinfachen (BHStB/Pickel, § 164b Rz. 2). Beide Absätze gelten nur, soweit Spezialregelungen keine abweichenden Bestimmungen enthalten (vgl. z. B. § 39 Abs. 1 u. 2).

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