Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 93 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Gehre, Die Verfolgungsverjährung bei Berufspflichtverletzungen, DStR 1965 S. 280; Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986 S. 289; Hartmann, Neuregelungen durch das 7. Änderungsgesetz zum Steuerberatungsgesetz, INF 2000 S. 469 - 472; Feiter, Die neueste Rechtsprechung und die aktuellen Beschlüsse der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer zur Werbung, INF 2001 S. 725; Ruppert, Änderungen der Regelungen zur Werbung in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer, DStR 2002 S. 825.

I. Allgemeines

1Die Verfolgungsverjährung entspricht einem allg. Rechtsprinzip; sie bezieht sich grds. auf alle sanktionsbewehrten Tatbestände.

2§ 93 regelt die Verjährung von Berufspflichtverletzungen der Angehörigen des steuerberatenden Berufs.

3Er sieht eine Verjährungsfrist von fünf Jahren für alle Berufspflichtverletzungen vor, mit Ausnahme solcher, die eine Ausschließung aus dem Beruf rechtfertigen. Ob die so ausgenommenen Berufspflichtverletzungen überhaupt verjähren, sagt das StBerG nicht.

4Wegen der Allgemeingültigkeit des Rechtsprinzips der Verfolgungsverjährung – das deutsche Recht hat nur für Mord u. die Verbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch eine Verjährung gem. § 78 Abs. 2 StGB u. § 5 VStGB ausdrü...

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