Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 39a Rücknahme von Entscheidungen

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

I. Allgemeines

1Die Vorschrift ist im Zuge des 7. StBÄndG 2000 neu in das Gesetz eingefügt worden, um der erfolgten Zuständigkeitsaufteilung bei Steuerberaterprüfung u. -bestellung zwischen den obersten Landesfinanzbehörden einerseits und den StBK andererseits gerecht zu werden, insbes. die sachlich gebotene gegenseitige Information sicherzustellen. Ein Bedürfnis nach Informationsaustausch besteht erst recht, nachdem durch das 8. StBÄndG 2008 die Zuständigkeit für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung auf die StBK übertragen wurde. Die Regelungen sind z. T. wörtlich § 130 AO bzw. § 48 VwVfG nachgebildet. Der materielle Gehalt der Vorschrift ist also nicht neu, zumal ähnliche Bestimmungen ohnehin im Gesetz enthalten waren (vgl. §§ 40 Abs. 3 Nr. 1 a. F., 46 Abs. 1 a. F. sowie § 9 DVStB, jeweils aufgehoben durch das 7. StBÄndG 2000) oder noch enthalten sind (§ 164a, Verweis auf die AO). Neu geregelt wurde jedoch, dass rechtskräftige Entscheidungen der StBK bzw. der obersten Landesfinanzbehörde i. S. von § 39a Abs. 1 unmittelbar zum Erlöschen der Bestellung als StB führen (§ 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4).

II. Aufhebung von Verwaltungsakten

1. Grundsätzliches

2Die Aufhebung von in Bestandskraft erwachsenen Verwaltungsakten is...

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