Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

Praktikerkommentar mit Schwerpunkten zum Berufsrecht der Steuerberater

4. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69642-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45414-1

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Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 37a Prüfung in Sonderfällen

Nicole Appich, Alexander Busse, Christoph Goez, Georg-Friedrich Güntge, Peter Maxl, Andreas Raab, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Ulrich Stumpf, Anne Ueberfeldt, Gottfried Wacker, Katharina Willerscheid (Oktober 2020)

Literatur: Mann/Fontana, Die Vorbehaltsaufgaben der steuerberatenden Berufe auf dem Prüfstand des Unionsrechts, DStR Beihefter 2016 zu Nr. 45 S. 73; Ruppert, Gesetz zur Umsetzung der novellierten Berufsrechtsanerkennungsrichtlinie – Was ändert sich im Berufsrecht der Steuerberater?, DStR 2016 S. 1133; Willerscheid, Gesetz zur Umsetzung der novellierten Berufsqualifikationsrichtlinie – Änderungen des Steuerberatungsgesetzes und der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz, NWB 2016 S. 2675.

I. Verkürzte Prüfung

1Nach § 37a Abs. 1 Satz 1 können WP u. vBP sowie Bewerber, die diese Prüfungen zwar bestanden haben, ohne aber als Wirtschaftsprüfer oder als vereidigte Buchprüfer bestellt zu sein, die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen; da die Grundzüge des Bürgerlichen Rechts und des Insolvenz- und Europarechts, das Handels- und Gesellschaftsrecht, die Betriebs- und Volkswirtschaft sowie das Rechnungswesen auch Gegenstand der von diesen Bewerbern schon abgelegten Prüfungen als WP oder vBP sind, brauchen sie sich insoweit der Steuerberaterprüfung (§ 37 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 - 7) nicht zu unterziehen (§ 37 Abs. 1 Satz 2). Die schriftliche Prüfung ist in diesen Fällen auf zwei Aufsichtsarbeiten beschränkt, die aus den ...

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