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BFH 27.05.2020 XI R 8/18, StuB 20/2020 S. 808

Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung; Aktivierung eines Anspruchs auf Investitionszulage

(1) § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (i. d. F. seit StBereinG 1999) ist formell verfassungsgemäß. (2) „Gewinn“ i. S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Bilanzgewinn i. S. des § 4 Abs. 1 EStG und nicht der steuerliche Gewinn; § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erlaubt daher eine Bilanzänderung lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz infolge der Bilanzänderung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ergebenden Gewinnänderung und nicht in Höhe der sich aus einer Bilanzänderung ergebenden steuerlichen Gewinnänderung, die auf einer Hinzurechnung außerhalb der Steuerbilanz (hier: § 10 Satz 1 InvZulG a. F.) beruht. (3) Ein Anspruch auf Investitionszulage ist auch vor einer förmlichen Antragstellung im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung der betreffenden Wirtschaftsgüter auszuweisen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen mit der Anschaffung/Herstellung erfüllt sind und die (spätere) Antragst...

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