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BVerwG 24.06.2020 8 B 71/19, NWB 41/2020 S. 3026

Ordnungsgeld | Festsetzung gegenüber kleinen Kapitalgesellschaften wegen Verletzung von Offenlegungspflichten

Die eindeutige Stichtagsanknüpfung und ihr entstehungsgeschichtlich belegter Zweck lassen für eine Rückwirkung des § 335 Abs. 4 HGB auf Abschlüsse vor dem keinen Raum.

Anmerkung:

Die Beklagte setzte gegenüber einer GmbH wegen der Verletzung von Offenlegungspflichten nach § 325 HGB für die Jahresabschlüsse 2006 sowie 2008–2011 Ordnungsgelder i. H. von insgesamt 45.000 € fest. Die GmbH beantragte erfolglos, die Ordnungsgelder teilweise zu erlassen. Für eine hypothetische Absicht des Gesetzgebers, zur Abwehr von Existenzgefährdungen eine Rückwirkung zugunsten von Kleinst- und kleinen Gesellschaften anzuordnen, fehlt nach den revisionsrechtlich bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz aber jeder Anhaltspunkt. Nach diesen Feststellungen spricht nichts für eine Bereitschaft des Gesetzgebers, die N...

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