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OLG Braunschweig 12.02.2020 11 U 142/18, NWB 41/2020 S. 3027

Haftung | Übernommene Ansätze des früheren Steuerberaters

Ein Steuerberater verstößt gegen seine Pflicht aus dem mit seinem Mandanten über die Erstellung von Steuererklärungen geschlossenen Steuerberatervertrag, wenn er die Absetzung für Abnutzung (AfA) für Gebäude nicht eigenständig ermittelt, sondern den von seinen Vorgängern gewählten Ansatz ungeprüft übernimmt. Die Steuervorteile, die der Mandant durch einen verlängerten Abschreibungszeitraum erlangen kann, unterliegen den Regeln der Vorteilsausgleichung und sind von dem beklagten Steuerberater darzulegen und zu beweisen. [i]Müller, NWB 13/2019 S. 904

Anmerkung:

Es ist nach Ansicht des Gerichts aber nicht sicher feststellbar, ob und welche Steuervorteile der Mandant tatsächlich durch eine Verlängerung des Abschreibungszeitraums erzielen kann. Die Anrechnung möglicher Vorteile würde im vorliege...

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