Melita Friebel, David Jauch, Hans Walter Schoor

Fallsammlung Einkommensteuer

23. Aufl. 2020

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01911-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67343-6

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Fallsammlung Einkommensteuer (23. Auflage)

Kapitel 6: Familienleistungsausgleich, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§§ 24b31, 32, 6278 EStG)

Vorbemerkungen

Einem Elternteil steht gem. § 32 Abs. 6 EStG seit dem für jedes zu berücksichtigende Kind ein Freibetrag

  • für das sächliche Existenzminimum i. H. v. 2.184 €, ab dem VZ 2015: 2.256 €, ab dem VZ 2016: 2.304 €, ab dem VZ 2017: 2.358 € und ab dem VZ 2018: 2.394 € (Kinderfreibetrag) und

  • für den üblicherweise anfallenden Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf i. H. v. 1.320 € (Betreuungsfreibetrag) im Kalenderjahr zu.

Durch das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG) vom (BGBl 2018 I 2210) wird der Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum ab dem VZ 2019 von 2.394 € auf 2.490 € und ab dem VZ 2020 auf 2.586 € erhöht.

Das Kindergeld beträgt monatlich

  • für das erste und zweite Kind jeweils 184 €, ab : 188 €, ab : 190 €, ab : 192 € und ab : 194 €,

  • für das dritte Kind 190 €, ab : 194 €, ab : 196 €, ab : 198 € und ab : 200 € und

  • für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 215 €, ab : 219 €, ab : 221 €, ab : 223 € und ab : 225 € (§ 66 Abs. 1 EStG).

Durch das Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anp...BGBl 2018 I 2210

Fallsammlung Einkommensteuer

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