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StuB Nr. 19 vom Seite 764

Erschließungskosten und § 35a EStG

StB Michael Seifert, Troisdorf

Die Erschließung einer öffentlichen Straße steht nicht im räumlich-funktionellen Zusammenhang mit dem Haushalt des Stpfl., der aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung zum Erschließungsbeitrag herangezogen wird.

Im Entscheidungsfall zahlte der Kläger für die erstmalige grundhafte Herstellung einer Mischverkehrsfläche mit Asphaltbahn. Offensichtlich soll es sich um nicht begünstigten Herstellungsaufwand handeln (, NWB NAAAH-58385, Rz. 17). Unabhängig davon kam die Steuerermäßigung nach Auffassung des BFH auch deshalb nicht zur Anwendung, weil die Arbeiten an der allgemeinen Straße und damit – im Gegensatz zu solchen an einer individuellen Grundstückszufahrt – nicht grundstücks- und damit nicht haushaltsbezogen seien. Denn die Leistungen im allgemeinen Straßenausbau kämen allen Nutzern zugute.

Praxishinweis

Klargestellt hat der BFH, dass die Kosten für einen auf dem öffentlichen Gehweg durchgeführten Winterdienst weiterhin eine Steuerermäßigung auslösen könnten. Der Winterdienst sei als notwendiges Annex zur Haushaltsführung zu beurteilen und damit weiterhin ansetzbar (vgl. , ...BStBl 2014 II S. 880

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