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EuGH  - C-221/20 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EWGRL 83/92 Art 4 Abs 2 S 2, AEUV Art 267

Rechtsfrage

1. Ist Art. 4 der Richtlinie 92/83/EWG dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat, der gemäß dieser Vorschrift auf Bier, dass von kleinen unabhängigen Brauereien gebraut wird, ermäßigte Verbrauchsteuersätze anwendet, auch die in Art. 4 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie enthaltene Vorschrift über die gemeinsame Besteuerung von kleinen Brauereien anzuwenden hat, oder steht die Anwendung der letztgenannten Vorschrift im Ermessen des betreffenden Mitgliedstaats?

2. Hat Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 92/83/EWG unmittelbare Wirkung?

Bier; Brauerei; Ermessen; Mitgliedstaat; Unmittelbare Wirkung; Verbrauchsteuer

Fundstelle(n):
WAAAH-59140

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Verfahrensverlauf | EuGH - C-221/20 - erledigt.

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