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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 11 | Vorsicht Falle: Gewerblicher Grundstückshandel bei umfassenden Baumaßnahmen

Umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen, die der Steuerpflichtige bei bevorstehender Veräußerung an einer langjährig privat vermieteten Immobilie vornimmt, können nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs dazu führen, dass das Grundstück wegen eines gewerblichen Grundstückshandels dem Betriebsvermögen zuzuordnen ist. Dies kann jedenfalls dann der Fall sein, wenn ein Erweiterungsbau oder gar durch eine Verschachtelung mit der Altbausubstanz ein einheitliches neues Gebäude entsteht.

Auf eine Steuerfalle sollten Sie in Frage kommende Mandanten aufmerksam machen. Der Bundesfinanzhof hat nämlich jüngst entschieden: Auch ein Grundstück, das mehr als 30 Jahre im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung genutzt wurde, kann Gegenstand eines gewerblichen Grundstückshandels werden. Und zwar dann, wenn im Hinblick auf eine Veräußerung Baumaßnahmen ergriffen werden, durch die entweder ein Erweiterungsbau entsteht oder gar durch eine Verschachtelung mit der Altbausubstanz ein einheitliches neues Gebäude.

Von einem neuen einheitlichen Gebäude ist auszugehen, wenn die Neubauteile dem Gesamtgebäude mit Blick auf die Größen- und Wertverhältnisse das Gepräge...

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