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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 21 | Lohnsteuer: Essenszuschüsse in Form von Restaurantschecks als Sachbezug

Der Steuervergünstigung für Restaurantschecks steht es nach einem erfreulichen Urteil des FG Sachsen-Anhalt nicht entgegen, wenn diese nicht nur in der Nähe des Arbeitsorts eingelöst werden, sondern auch in Lebensmittelmärkten, die 30 km oder gar 50 km entfernt liegen. Dass die Mahlzeit innerhalb einer Mittagspause von 30 Minuten am selben Tage beschafft und verzehrt werden muss, könne den LStR nicht entnommen werden. Das Finanzamt hat beim Bundesfinanzhof Revision eingelegt.

Das FG Sachsen-Anhalt hat erfreulicherweise bestätigt: Essenszuschüsse des Arbeitgebers in Form der am Markt üblichen Restaurantschecks sind als Sachbezug anzusehen. Das Finanzamt hat das Urteil allerdings nicht akzeptiert und die vom Finanzgericht zugelassene Revision eingelegt. Damit bekommt der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs die Gelegenheit, einige für die Praxis sehr relevante Fragen rund um Restaurantschecks höchstrichterlich zu klären.

Ein Sachbezug liegt vor, wenn Arbeitnehmern Gutscheine überlassen werden, die sie zum Bezug einer von ihnen selbst auszuwählenden Sache oder Dienstleistung berechtigen und die bei einem Dritten einzulösen sind. Nach der Entscheidung d...

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