Online-Nachricht - Montag, 21.09.2020

Gesetzgebung | Stellungnahme zum 2. Familienentlastungsgesetz (Bundesrat)

Der Bundesrat hat sich am mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz - 2. FamEntlastG) befasst und hierzu eine Stellungnahme verfasst.

Der Bundesrat äußert sich zu folgenden Punkten:

  • Der Freibetrag für die auswärtige Unterbringung von Kindern, die sich in der Berufsausbildung befinden, soll von 924 € auf 1.800 € angehoben werden (§ 33a Abs. 2 Satz 1 EStG). Der Freibetrag ist seit 1980 nicht mehr angehoben worden. Der Bundesrat begründet die Anhebung in seiner Stellungnahme u.a. mit den steigenden Mietpreisen.

  • Aktualisierungen zum automatisierten Kirchensteuereinbehalt bei Kapitalerträgen (§ 51a Absatz 2e Satz 4 EStG):

    Absatz 2e Satz 4 wird wie folgt geändert: Die Angabe „des Absatzes 2c Satz 1 Nummer 3 Satz 10“ wird durch die Angabe „des Absatzes 2c Satz 1 Nummer 3 Satz 9“ ersetzt.“

    Der bisherige Gesetzesentwurf enthält die Streichung des Satzes 9 des § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 EStG. Die Änderung soll am in Kraft treten. Durch die Streichung würde sich ab dem ein Verweisungsfehler in § 51a Absatz 2e Satz 4 EStG ergeben. Die Änderung des Bundesrates bei § 51a Absatz 2c Satz 1 Nummer 3 EStG und § 51a Absatz 2e Satz 4 EStG vermeidet einen solchen Verweisungsfehler.

Hinweis

Die Stellungnahme ist auf der Homepage des Bundesrates unter TOP 39 der 993. Sitzung veröffentlicht.

Die Bundesregierung lehnt die geforderten Erhöhung ab, s. unsere Online-Nachricht v. 30.9.2020.

Quelle: BundesratKOMPAKT (JT), Nachricht aktualisiert am

Fundstelle(n):
NWB GAAAH-58772