Online-Nachricht - Freitag, 11.09.2020

Gesetzgebung | Zweites Familienentlastungsgesetz (Bundestag)

Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge sollen zum steigen. Das sieht der Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Familienentlastungsgesetz vor, das der Bundestag am in 1. Lesung beraten hat. Der Entwurf wurde im Anschluss zusammen mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.

Der Entwurf sieht u.a. vor:

  • Eine Erhöhung von 15 € beim Kindergeld und eine entsprechende Anpassung der Freibeträge ist vorgesehen. Dem Entwurf zufolge wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind dann jeweils 219 €, für das dritte Kind 225 € und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 € pro Monat betragen.

  • Mit dem Entwurf sollen auch der Grundfreibetrag angehoben sowie die sogenannte kalte Progression im Einkommensteuertarif ausgeglichen werden.

  • Im Zusammenhang mit der Anhebung des Grundfreibetrags soll dem Entwurf zufolge auch der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Absatz 1 EStG angehoben werden.

  • Die Behinderten- und Pflege-Pauschbeträge sollen erhöht werden. Konkret sieht der Entwurf laut Bundesregierung eine „Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge inklusive Aktualisierung der Systematik“ vor. Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

  • Der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 soll laut Bundesregierung erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden. Der Pflege-Pauschbetrag soll künftig „auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ,hilflos' bei der zu pflegenden Person“ geltend gemacht werden können.

Quelle: Bundestag online (JT)

Fundstelle(n):
NWB WAAAH-57922