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BFH 18.12.2019 I R 29/17, NWB 36/2020 S. 2658

Körperschaftsteuer | BFH hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Besteuerung von „Streubesitzdividenden“

Im Jahr 2013 wurde die Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG für Gewinnausschüttungen, die Körperschaften von anderen Körperschaften beziehen, in § 8b Abs. 4 KStG aufgehoben, falls die Beteiligung unmittelbar zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 % beträgt. Mit dieser Steuererhöhung wurde darauf reagiert, dass der EuGH den Ausschluss ausländischer Körperschaften von der Steuerbefreiung beanstandet hatte. Es waren Bedenken dagegen entstanden, ob die Regelung – und entsprechend § 9 Nr. 2a GewStG – verfassungsgemäß ist. Der entschieden, dass die Vorschriften nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen.

Einordnung:

Der BFH hat sich hinter den „Gesetzgeber“ gestellt, der auf eine durch den EuGH beanstandete Benachteiligung ausländischer Bezieher von Gewinnausschüttungen durch eine allgemeine Steuererhöhung für alle, die „Streu...

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