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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 11 K 2024/18 E

Gesetze: EStG § 3 Nr. 11 Satz 1; EStG § 9a Satz 1 Nr. 1 b); EStG § 19 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 19 Abs. 2 Satz 1; EStG § 19 Abs. 2 Satz 3; EStG § 33 Abs. 1; EStG § 33 Abs. 2 Satz 2

Steuerfreiheit eines als Versorgungsleistung gezahlten Sterbegeldes – Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen – Nichtberücksichtigung steuerpflichtiger Einnahmen bei Vorteilsanrechnung – Auswirkung des Pauschbetrags für Versorgungsbezüge

Leitsatz

  1. Das an Hinterbliebene ausgezahlte Sterbegeld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst ist kein steuerfreier Bezug i.S,d, § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG (entgegen , EFG 2019, 535).

  2. Der Abzug von Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen ist nicht im Wege der Vorteilsanrechnung um die – nach Minderung um den Versorgungsfreibetrag verbleibenden - steuerpflichtigen Sterbegeldleistungen zu kürzen.

  3. Eine solche Kürzung unterbleibt auch, soweit das Sterbegeld durch den Pauschbetrag für Versorgungsbezüge steuerlich entlastet worden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EStB 2021 S. 47 Nr. 1
ErbBstg 2020 S. 271 Nr. 11
ErbStB 2020 S. 291 Nr. 10
GStB 2021 S. 41 Nr. 2
NWB-EV 2020 S. 324 Nr. 9
SAAAH-55988

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 15.06.2020 - 11 K 2024/18 E

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