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Lohn und Gehalt direkt digital Nr. 6 vom Seite 2

Lohnsteuerliche Behandlung der Gruppenunfallversicherung

Ausübung der Rechte, Aufteilung der Beiträge und Pauschalierung

Leonard Dorn

Eine Gruppenunfallversicherung sichert den Arbeitnehmer im Unglücksfall ab und ist daher oft Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses. Viele Verträge bestehen schon seit mehreren Jahren und werden ohne großartige Änderungen versteuert. Doch im Rahmen der Besteuerung lohnt sich ein zweiter Blick auf Altverträge, um den Mandanten oder dem Unternehmen damit Steuersparmöglichkeiten aufzuzeigen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Gruppenunfallversicherung und deren steuerliche Konsequenzen.

I. Begriff der Gruppenunfallversicherung

Versichert ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer sowohl im betrieblichen als auch im privaten Bereich gegen Unfälle, so handelt es sich um eine Unfallversicherung. Für eine Gruppenunfallversicherung müssen mindestens zwei Arbeitnehmer im Rahmen dieser freiwilligen Versicherung versichert sein. Umfasst der Versicherungsschutz nur einzelne Arbeitnehmer, so handelt es sich um eine Einzelunfallversicherung. Die grundsätzliche Lohnsteuerpflicht besteht bei der Einzelunfallversicherung und der Gruppenunfallversicherung nach denselben Regelungen. Allerdings kann bei der Einzelunfallversicherung keine Lohsteuerpauschalierung nach § 40b Abs. 3 EStG vorgenommen werden. Im Folgenden w...

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