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NWB 30/2020 S. 2219

Renten | Neue Hinzuverdienstgrenzen für Hinterbliebenenrentner/innen

Die „Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum “ ist am in Kraft getreten. Danach erhöht sich der aktuelle Rentenwert zum in den alten Bundesländern um 3,45 % von 33,05 € auf 34,19 €. In den neuen Bundesländern steigt der aktuelle Rentenwert (Ost) um 4,2 % von 31,89 € auf 33,23 €. Der aktuelle Rentenwert ist eine wichtige Bestimmungsgröße für die Frage der Hinzuverdienste zu den Witwen- und Witwerrenten. [i]Beyme, NWB 19/2018 S. 1389Seine Änderung führt zu einer Erhöhung der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen (vgl. § 97 Abs. 2 SGB VI). Die neuen Freibeträge für Hinzuverdienste betragen ab bei Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten 902,62 € (West)/877,27 € (Ost)...

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