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NWB Nr. 30 vom

Besteuerung digitaler Produkte

Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage und Betrachtung von Praxisproblemen

Ken Keiper

Die Besteuerung digitaler Produkte gewinnt in Zeiten der Digitalisierung und des multimedialen Marketings zunehmend an Bedeutung. Dadurch entstehen auch zahlreiche Praxisprobleme.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Die Grundproblematik mit digitalen Erzeugnissen

[i]Keine Sachen i. S.  von § 90 BGBDigitale Erzeugnisse sind keine Sachen i. S. von § 90 BGB, sondern Rechte. Ihre Übertragung erfolgt nicht nach dem Sachenrecht, sondern nach den Grundzügen über die Abtretung.

Werden bei der Abtretung von Rechten grenzüberschreitende Sachverhalte verwirklicht, ist bei Einkommen- und Umsatzsteuer erhebliche Vorsicht geboten.

Grundlegende umsatzsteuerliche Behandlung

Die Abtretung von Rechten unterliegt als sonstige Leistung der Besteuerung. Der Ort richtet sich daher regelmäßig nach dem Empfängersitz. Erbringen ausländische Unternehmer an inländische Abnehmer sonstige Leistungen und sind die inländischen Abnehmer zugleich Unternehmer, findet das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung. Entsprechend ist bei der Besteuerung digitaler Medien darauf zu achten, dass die Steuerschuldnerschaft klar ist und Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis gestellt werden.

Der Steuersatz digitaler Produkte beträgt grundsätzlich 19

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